"Transparenz - nicht nur in betriebswirtschaftlichen Fragen."
Informationen für unsere Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Folgenden finden Sie getrennt für die Seminar- (= Top 1 ff. ) und Beratungsdienstleistungen (= Top 2. ff.) die für eine Zusammenarbeit ausschließlich gültigen AGB's. Jede weitere Vereinbarung bedarf, um rechtlich wirksam zu werden grundsätzlich der Schriftform.

1.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - für Veranstaltungsdienstleistungen

Diese erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages nach BGB § 611 nach geltendem deutschem Recht.

1.1 AGB für offene Veranstaltungen, Einzelberatungen, Einzelcoachings
 
1.1.1 Buchung
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Benutzen Sie für Ihre Anmeldung bitte das (FAX-) Anmeldeformular und senden Sie dieses per Fax / Post oder eingescannt per Mail zu. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular auf www.stiemer.com oder das elektronische Buchungssystem der Homepage verwenden. Wenige Tage später erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung mit Zusatzinfos zum Veranstalter, Veranstaltungsort / -hotel. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder kann aus anderen Gründen nicht wie angekündigt durchgeführt werden, erfolgt eine umgehende schriftliche Information. Beachten Sie bitte den Top 1.1.5 “Buchung von Partnerorganisations-Seminaren”, da in diesem Fall ausschließlich die AGB’s des Partners Vertragsbestandteil werden und damit alle anderen Angaben / Tops  dieser Auflistung außer Kraft gesetzt werden.
 
1.1.2 Teilnahmegebühr
Die jeweils angegebenen Veranstaltungsgebühren beinhalten die Getränke im Veranstaltungs-raum und in den Vormittags- und Nachmittagspausen sowie das Mittagessen einschließlich eines nichtalkoholischen Getränkes an allen vollen Veranstaltungstagen. Darüber hinaus sind die umfangreichen Praxis-Arbeitsunterlagen im Preis inbegriffen. Die Teilnahmegebühr versteht sich zusätzlich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zur Zahlung fällig.
 
1.1.3 Mehrfachbuchungen
Bei gleichzeitigem Eingang von mehreren Buchungen erhalten Sie ab der zweiten Buchung 3% Rabatt auf die jeweilige Veranstaltungsgebühr. Im Falle einer nachträglichen Teilstornierung wird der gewährte Rabatt zurückgenommen bzw. nachberechnet.
 
1.1.4 Frühbucherrabatt
Nutzen Sie bei Einzelbuchungen die gegenüber der Standardgebühr in der Regel um 3% reduzierten Frühbuchergebühren. Dazu müssen Sie sich 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn anmelden und die Rechnung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bezahlt haben.

1.1.5 Buchung von Partnerorganisations-Seminaren
Ist in der Rubrik "Seminardaten" der Text "Partnerorga" vermerkt, wird dieses Seminar im Auftrag und unter kompletter Wahrung der AGB's der jeweiligen Partnerorganisation durchgeführt. D.h., Ihre Anmeldung wird direkt an den Veranstaltungspartner weitergeleitet. Partner sind die unter "Referenzen" aufgeführten renommierten  Veranstalter, mit denen bereits seit vielen Jahren erfolgreich kooperiert wird. Sämtliche hier unter 1.1.1, 1.1.2, 1.1.3., 1.1.4, 1.1.6, 1.1.7, 1.1.8 und 1.1.9 aufgeführten AGB-Inhalte obliegen nach Ihrer Anmeldung und der Weiterleitung derselben an den Partner ausschließlich den AGB's der Partnerorganisation. Dies gilt insbesonders auch für die Preisgestaltung. D.h., der Veranstaltungs-Rechnungsbetrag wird Ihnen unter Zugrundelegung der Zahlungsbedingungen und Preise des Partners direkt von diesem in Rechnung gestellt.

1.1.6 Rücktritt
Sie können selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten, dies jedoch nur in schriftlicher Form. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe + MwSt. fällig. Davor wird eine Bearbeitungspauschale von 80 Euro + MwSt. erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, wird die Gesamtteilnahmegebühr erhoben.
 
1.1.7 Änderungsvorbehalte
Es besteht Einverständnis, daß erforderliche inhaltliche, methodische, organisatorische und personelle Änderungen vorgenommen werden dürfen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich verändert.

1.1.8 Absage von Veranstaltungen
Wenn eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund (Trainererkrankung, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt - wie Streik, Krieg ...) abgesagt werden muß, wird Ihnen die entrichtete Teilnehmergebühr wieder rückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Beachten Sie dies auch bei Ihrer Hotel-, Flug- oder Bahnticketbuchung.

1.1.9 Hotelbuchungen und sonstige mit der Reise verbundenen Kosten
In allen Hotels wird bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen offeriert. Die Zimmerreservierungen können unter dem Stichwort "Stiemer-Veranstaltung" selbst von Ihnen gebucht werden. Für Stornierungen oder Umbuchungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfallkosten
Diese hat ausschließlich der Kunde (Auftraggeber / Dienstberechtigte) zu vertreten und damit in vollem Umfang für die eigenen MitarbeiterInnen zu tragen.

1.2 Garantietermine
Sämtliche in diesem Katalog aufgelisteten Veranstaltungen können nach Ihren individuellen Terminwünschen als Seminar, Einzelberatung oder als Einzelcoaching vereinbart werden.
Ihr Hauptvorteil: Sie haben 100% Planungssicherheit für Ihre Fortbildung, da das Seminar garantiert zu 100% durchgeführt wird. Für Seminartermine mit Garantietermin gelten dieselben – unter Top 1.1.1. bis 1.1.9 – aufgeführten AGB-Bestandteile. Grundlage eines hier zustande kommenden Vertrages ist jedoch, dass ausschließlich der Veranstaltungsdurchführungsort D - 72072 Tübingen für Garantietermine vereinbart werden kann.



1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für firmeninterne Seminare

Wesen dieses Seminartyps ist es, daß der Seminarkunde (Auftraggeber / Dienstberechtigte) dem Seminarveranstalter (= Auftragnehmer / Dienstverpflichtetem /  = STIEMER - Unter-nehmensberatung + Trainingsportal) Seminarort, -zeitpunkt, -teilnehmer und die Seminar-thematik vorgibt. D.h., der Auftragnehmer (Dienstverpflichtete) gibt diese Punkte nicht vor und hat sie aufgrund dessen nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere auch für die daraus entstehenden Aufwendungen.

1.3.1 Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfallkosten
Diese hat ausschließlich der Kunde (Auftraggeber / Dienstberechtigte) zu vertreten und damit in vollem Umfang für die eigenen MitarbeiterInnen sowie den Auftragnehmer (Seminarveranstalter / Dienstverpflichteten) zu tragen.

1.3.2 Seminarvergütung
Die Tagessätze hierfür werden individuell mit dem Kunden (Auftraggeber / Dienstberechtigtem) schriftlich vereinbart. Die Seminarvergütung versteht sich jeweils zuzüglich gültiger Mehrwert-steuer und ist spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zur Zahlung fällig.

1.3.3 Rücktritt
Sie können selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten, dies jedoch nur in schriftlicher Form. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn wird die Seminarvergütung + u.U. nicht mehr stornierbarer Nebenkosten (gebuchte Hotel- und Reisekosten des Auftragnehmers)  in voller Höhe + gesetzl. MwSt. fällig. Davor wird eine Bearbeitungspauschale von 80 Euro + MwSt. erhoben.

1.3.4 Änderungsvorbehalte
Es besteht Einverständnis, daß erforderliche inhaltliche, methodische, organisatorische und personelle Änderungen vorgenommen werden dürfen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich verändert.

1.3.5 Absage von Veranstaltungen
Wenn eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund (Trainererkrankung, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt - wie Streik, Krieg  ...) abgesagt werden muß, wird Ihnen die entrichtete Veranstaltungsvergütung wieder rückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Beachten Sie dies auch bei durchgeführten Hotel-, Flug- oder Bahnticketbuchungen.

1.4 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragsparteien ausdrücklich D - 72070 Tübingen vereinbart.


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2.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - für Beratungsdienstleistungen


Diese erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages nach BGB § 611 nach geltendem deutschem Recht.

2.1
Die Beratungsleistung wird problembezogen auf die Belange des Auftraggebers zugeschnitten, vorgenommen. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer, der STIEMER Unternehmensberatung (künftig hier Berater genannt) in regelmäßigen Zeitabständen in Form von Besprechungen und / oder schriftlichen Berichten informiert.
 
2.2
Der Auftraggeber stellt dem Berater, wenn er bei Ihm vor Ort ist, einen Arbeitsraum zur Verfügung.
 
2.3
Der Berater verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
 
2.4
Jede vom Berater erarbeitete Verbesserungsmaßnahme wird mit dem Auftraggeber einvernehmlich besprochen, so daß eine fortlaufende Kontrolle der Beratungsarbeit durch den Auftraggeber gewährleistet ist. Die Maßnahme der Verbesserung wird erst mit der Übereinstimmung des Auftraggebers erfolgen.
 
2.5
Für die Durchführung der Dienstleistung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer ein Honorar von € * zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro geleisteter Arbeitsstunde. Die Kosten für erforderlich werdende Übernachtungen des Auftragnehmers übernimmt der Auftraggeber. Für jeden Fahrkilometer sind vom Auftraggeber € 0,50 an den Berater zu vergüten. Die Bezahlung hat wöchentlich, nach Vorlage der Rechnung, netto, ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Grundlage der Rechnung bildet jeweils ein Dienstleistungsnachweis. Bei nicht erfolgter Zahlung behält sich der Berater das Recht vor, die Arbeit zu unterbrechen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz. Die Kosten für zusätzlich erforderliche Softwarepakete gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außergewöhnliche Beratungsleistungen, insbesondere die Anfertigung umfangreicher Gutachten, werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet.
 
2.6
Weitere Nebenkosten gehen zu Lasten des Beraters, ausgenommen sind Reisen, die speziell vom Auftraggeber veranlaßt wurden, z.B. zu Tochtergesellschaften etc.
 
2.7
Der Auftraggeber hat während der Beratung das Recht, die vorliegende Vereinbarung frühestens nach 25 Beratungsstunden zu beenden. In einer solchen Situation zahlt er lediglich die bis dahin entstandenen Beraterstunden nebst unter 3.5 aufgeführter Nebenkosten.
 
2.8
Diese Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des Beraters, die zur Durchführung der Beratungsleistung bindend sind. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
 
2.9
Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragsparteien ausdrücklich D - 72070 Tübingen vereinbart.

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