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Anbieter dafür gibt es viele. Ich gehe davon aus, dass Sie wie ich Praktiker / in sind und sich nur so weit wie notwendig mit theoretischem Balast befassen möchten. Hier erhalten Sie in der Tat die Dinge, die von Ihnen am Arbeitsplatz gefordert werden. Zu 70% unserer Tätigkeit sind wir beratungsseitig mit Fragestellungen der Kosten- und Leistungsrechnung bei Kunden wie Ihnen vor Ort befasst. Die restlichen 30% entfallen auf Praxis-Schulungen.

Mehr als 25 Jahre erfolgreiche selbständige Durchführung von Beratungen und Schulungen sollten Ihnen das nötige Vertrauen schenken. Darüber hinaus wird seit vielen Jahren bundesweit mit bekannten externen Seminaranbietern kooperiert.  Empfehlungen dazu finden Sie unter " Referenzen " auf dieser Homepage.

 

  • Interessante Informationen in Artikelform zu Kalkulation und Kostenrechnung
    auf dieser Seite ( siehe unten ! )
    Die Textinhalte entstammen zum Teil meinem Buch Controllingtrainer ( Haufe Verlag,
    ISBN 3-448-06542-0 ) bzw. verschiedenen von mir erstellten Seminarskripten.

Ihr konkreter Nutzen

- Sie erkennen das Betriebsergebnis ( operative Ergebnis ) als sinnvollen Ausgangspunkt aller
   kostenrechnerischer und controllingmäßiger Aktivitäten.
- Sie verstehen den Unterschied und die Bedeutung der Einzel-, Gemein-, Fix- und variablen Kosten.
- Sinn und Zweck eines Betriebsabrechnungsbogens ( BAB ) sind Ihnen geläufig.
- Sie ermitteln mit der Kostenträgerzeitrechnung zunächst (klassische), weit verbreitete
   Kennzahlen ( KPI ).
- Sie lernen die Kostenträgerstückrechnung ( Kalkulation ) auf Voll- und Teilkostenbasis durchzuführen
   und die Erkenntnisse dieser Trennung für das Controlling zu erkennen,
- Sie sind in der Lage kritisch die Einsatzmöglichkeiten des kostenrechnerischen Instrumentariums
   abzuwägen.

 
Darum geht es in der Praxis

Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) „ ... hat der Kaufmann die Pflicht, Bücher zu führen“. Im Klartext: ein Unternehmen hat die Pflicht, eine Buchhaltung einzurichten. Aus fiskalischer und aus Sicht des Gläubigerschutzes verständlich. Externe Informationsaufgaben stehen im Vordergrund, gestützt auf Istdaten, die Schnee von gestern sind. Interne Steuerungsmöglichkeiten sind damit nur höchst bedingt und unzufriedenstellend realisierbar. Zukunftorientierte sogar unmöglich. Trotz dieser bekannten Mißstände und zunehmendem Druck der Bankenseite ( Basel II ) sind viele Klein- und Mittelständler nach wie vor nur mit einer Finanzbuchhaltung (Fibu) ausgestattet. Was für Grossunternehmen eine Selbstverständlichkeit darstellt, fehlt oftmals. Wichtige Erweiterungen, wie eine Kostenstellenrechnung und Kalkulation fehlen also. Es wird nur das getan, was unbedingt getan werden muß. Sehr verhängnisvoll in schlechten Geschäftszeiten, weil die Fibu feinmotorisch nicht in der Lage ist zu zeigen, wo einem abteilungsmäßig bzw. sortimentsspezifisch der Schuh drückt und dringender Handlungsbedarf besteht. Um Controlling im Sinne von Steuern und Regeln wirkungsvoll einsetzen zu können, bedarf es einer vollständig ausgebauten Kostenrechnung, die die Toolbox des operativen Controlling darstellt. Diese besteht aus einer lückenlosen Verzahnung der Module Kostenarten- (= Fibu), Kostenstellen- (= Betriebsabrechnung) und Kostenträgerrechnung (= Kalkulation). Die beiden Letztgenannten müssen zudem auf Plan- / Ist-Basis durchführbar sein, um Abweichungen, die die Grundlage für die Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bilden, ermitteln zu können. Außerdem ist eine Voll- undTeilkostenbetrachtung für lang- (strategische) und kurzfristige (operative) Entscheidungen optional. Mit den angebotenen Seminaren werden Sie, egal ob Neueinsteiger(in), fachfremde(r) Abteilungsverantwortliche(r) oder Fortgeschrittener - mittels aus der Praxis stammender Fallstudien - dazu gehöriger Lösungen und minimalstem Zeitaufwand optimal in die Materie eingeführt.
Meine langjährige Beratungs- und Referentenpraxis auf dem Controllingsektor stand bei der Entwicklung der Übungen und Seminarunterlagen Pate. Nun brauchen Sie nicht mehr als Ihre eigene Motivation, um loszulegen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Freude und praktische Umsetzungserfolge.

Ihr Hans-Peter Stiemer

Vom Betriebsergebnis ausgehen

G+V in ein Betriebsergebnis und Neutrales Ergebnis aufspalten

Kosten sind bewertete, betrieblich bedingte Verbräuche in Form von Arbeitszeiten und Materialien. Nicht als Kosten verrechenbar sind betriebsfremde und außerordentliche Aufwendungen. Betriebsfremde Aufwendungen haben nichts mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun. Außerordentliche Aufwendungen ebenso nicht, fallen aber weitgehend aufgrund der betrieblichen Leistungserstellung an. Das Betriebsergebnis ( Operatives Ergebnis, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Operating Profit, Operating Margin ) zeigt, wie gesund oder krank ein Unternehmen von seinem Geschäftszweck her ist. Aus Kostenrechnungs- und Controllingsicht ist es damit das interessanteste Teilergebnis. Das Neutrale Ergebnis ( Non Operating Profit, Non Operating Margin ) zeigt das Ergebnis der Vorgänge, die nichts mit dem Unternehmenszweck zu tun haben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ( G+V ) stellt einen „bunten Mix“ aus beiden dar und ist damit nur aus steuerlicher Sicht würdigenswert.


Einzel- und Gemeinkostenbestandteile erkennen


Einzelkosten sind Kostenarten, die sich einem Kostenträger (Produkt, Dienstleistung, Auftrag, Kostenstelle ...) unmittelbar, d.h. direkt zuordnen lassen. Gemeinkosten lassen sich nur indirekt, durch Festlegung von Verteilerschlüsseln zurechnen. Dies geschieht in der Regel im Betriebsabrechnungsbogen ( BAB ). Je nach Branche arbeiten die Unternehmen mit unterschiedlichen Kontenplänen. Weit verbreitet sind die Sachkontenrahmen ( SKR ) 03 und 04, der DATEV. Die meisten Steuerberater, die Klein- und Mittelständler betreuen, arbeiten mit diesen. Nach wie vor ist noch der SKR 03 der gebräuchlichste. Einer seiner Merkmale ist es, das die Kostenarten in der Kontenklasse 4, die Ertragsarten in der Klasse 8 stehen.


Die Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung) angehen


Die Zahlen der Buchhaltung sind der Sollseite des Kontos Betriebsergebnis entnommen. In unserem Fall handelt es sich der Darstellungsvereinfachung halber lediglich um Istzahlen der Fibu. Der Phantasie des Lesers sei es anheim gestellt, dass man diese parallel um Budgetwerte ergänzen kann. Auch diese kämen dann zur Verteilung. Ergebnis wäre eine Gegenüberstellungsmöglichkeit von Plan- und Istwerten und die Errechnung von Abweichungen. Sinn eines BAB’s ist es von der Grundidee her, ein Medium bereit zu stellen, das es ermöglicht, Kosten die nicht direkt zurechenbar sind (Gemeinkosten) über festzulegende Verteilerschlüssel verteilbar zu machen. Hinter den Kostenstellen stecken in der Regel dafür verantwortliche, leitende Mitarbeiter. Wir haben damit eine Verantwortungszuweisung / Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen, die Orte der Kostenentstehung, bewirkt. Mit einem BAB auf Budgetbasis wäre es vorab möglich, eine Zielvereinbarungsgrundlage, z.B. auf Abteilungsebene festzulegen. Laufen zeitversetzt die Istzahlen der Fibu dagegen, hat man im Jahresverlauf von Januar bis Dezember die Möglichkeit, Abweichungen zu ermitteln und sich über Gegensteuerungsmaßnahmen zur (Jahres-) Zielerreichung kreativ Gedanken zu machen. Vermissen lässt der BAB noch die Zurechnungsmöglichkeit der Gemeinkosten von der Kostenstelle auf den Kostenträger. Auch eine Trennung in beschäftigungsunabhängige ( fixe ) und leistungsabhängige ( variable ) Gemeinkostenbestandteile fehlt. Ob mit der Festlegung von Verteilerschlüsseln eine klare Kostenverantwortungsidentifikation gegeben ist, sei dahin gestellt. Bei der Festlegung von Kostenstellen (enthält nur Kosten) und Profitcentern (enthält Erträge und Kosten) ist ein Organigramm sehr hilfreich. Legen Sie die Verteilerschlüssel im Team mit den Abteilungsverantwortlichen fest (demokratische Mehrheitsentscheidung per Abstimmung / interdisziplinär ). Oder würden Sie sich an Schlüsseln messen lassen, die Sie selber nicht mit gestalten konnten?
 

Die Kostenträgerzeitrechnung aufbauen


Die Kostenträgerzeitrechnung stellt eine auf eine Abrechnungsperiode bezogene Zusammenfassung der aus dem Betriebsergebnis stammenden Einzelkostenverbrauchswerte ( Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial ) und der im Betriebsabrechnungsbogen auf Kostenstellen verteilten Gemeinkostenverbrauchswerte dar. Darüber hinaus kommt es zu einer Berücksichtigung der Materialbestandsveränderungen ( Periodenanfang / Periodenende ). Die
Kostenträgerzeitrechnung stellt eine auf eine Abrechnungsperiode bezogene Zusammenfassung der aus dem Betriebsergebnis stammenden Einzelkostenverbrauchswerte ( Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial ) und der im Betriebsabrechnungsbogen auf Kostenstellen verteilten Gemeinkostenverbrauchswerte dar. Darüber hinaus kommt es zu einer Berücksichtigung der Materialbestandsveränderungen (Periodenanfang / Periodenende). Parallel zur Ist-Gemeinkostenzuschlagsermittlung sollte der Rechengang auch auf Planbasis durchgeführt werden. Diese Art der Gemeinkostenverrechnung ist weit verbreitet, ist sie aber auch richtig? Bei Groß- und Kleinaufträgen werden die gleich hohen Zuschlagssätze verwendet! Gemeinkosten sind wirklich „gemein“, da sie aus fixen und variablen Bestandteilen bestehen. Die fixen verhalten sich bei steigendem Beschäftigungsgrad je Leistungseinheit fallend ( degressiv ), bei sinkendem je Leistungseinheit steigend ( progressiv ). D.h., der Fehler dieser Gemeinkostenzuschläge liegt in der Proportionalisierung und damit Falschbehandlung der fixen Kostenbestandteile! Lösungsmöglichkeiten sind langfristig ( strategisch ) Prozesskosten- ( Activity based costing ), kurzfristig ( operativ ) Deckungsbeitragssätze.
 

Verhalten der fixen und variablen Kostenbestandteile bei Änderungen des Beschäftigungsgrades verstehen

Für viele Auswertungen, u.a. auch für die noch durchzuführenden Abweichungsanalysen, ist dieses Wissen unerlässlich.


Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung ?


Die Verrechnung der Gemeinkosten in Form der prozentualen Gemeinkostenzuschläge sollte Ihre Aufmerksamkeit wecken. Diese beinhalten sowohl fixe wie auch variable Gemeinkostenbestandteile. Merkmal der fixen Kosten ist es, dass sie sich in der Gesamtkostenbetrachtung als Kosten der Betriebsbereitschaft darstellen und sich lediglich mittel- bis langfristig abbauen lassen, kurzfristig ( operativ ) jedoch nicht. Bezogen auf die einzelne Leistungseinheit verhalten sie sich bei steigendem Beschäftigungsgrad ( degressiv ) fallend, bei sinkender Beschäftigung dagegen ( progressiv ) steigend. Tragen die Gemeinkostenzuschläge diesem Umstand Rechnung? Sämtliche Kosten werden dem einzelnen Auftrag belastet ( Vollkostenprinzip ), ohne dass die jeweilige Beschäftigungssituation Berücksichtigung findet. Die fixen Bestandteile der Gemeinkosten werden wie die variablen behandelt, d.h. es wird unterstellt, dass sie sich proportional zum Beschäftigungsgrad verhalten. Sortimentspolitische Entscheidungen, die auf der Basis der Vollkosten getroffen werden, führen langfristig zur Eliminierung von Aufträgen, die verkaufspreismäßig keine volle Deckung der Selbstkosten erbringen. Kalkulationsmischpreiseffekte werden nicht berücksichtigt, d.h. es wird außer Acht gelassen, dass Aufträge, die noch einen positiven Beitrag zur Deckung des Fixkostenblockes leisten, im Sortiment belassen werden sollten. Mit der Vollkostenrechnung ist es nicht möglich, die Beurteilung der Annahme oder Ablehnung eines Auftrages korrekt darzustellen, da die kurzfristige Preisuntergrenze ( proportionale Einzel- plus proportionale Gemeinkosten ) nicht erkennbar ist. Im Vorgriff der Einrichtung einer Teilkostenrechnung ( = Deckungsbeitragsrechnung ) sollte zwingend eine Spaltung der Gemeinkosten in ihre fixen und variablen Bestandteile vorgenommen werden. Im folgenden wurde dies als gegeben vorausgesetzt.


Kalkulation auf Teilkosten- / Deckungsbeitragsbasis

Zeigt die Deckungsbeitragsrechnung, dass ein Produkt einen positiven DB erbringt, sollte es (kurzfristig) weiter im Sortiment belassen werden, da es einen Beitrag zur Abdeckung der Gesamtfixkosten leistet.

 

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Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Ihr

Hans-Peter Stiemer

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